Wie man mit Personensuchmaschinen umgehen kann

Was kann man gegen Yasni oder 123people tun?

Im Tagesspiegel ist ein Artikel über die Sammelwut von Personensuchmaschinen wie Yasni oder 123people erschienen. Darin berichtet Kurt Sagatz über die Möglichkeiten (in Deutschland), auf die dort aufkommenden Suchergebnisse Einfluss zu nehmen.

Tatsächlich muss man keinesfalls alles hinnehmen, was über […] die Personensuchmaschinen ausgegeben wird, sagt Michael Terhaag. Der Düsseldorfer Fachanwalt für Online-Recht […] unterscheidet zwischen zwei Arten von Informationen. Bei den Einträgen, die von den Nutzern selbst hinterlassen werden, kann das Löschen nicht ohne Weiteres durchgesetzt werden. Das gilt nach jüngster Rechtsprechung auch für Bilder, die man selbst ins Internet gestellt hat. Anders verhält es sich bei Einträgen von Dritten. Dort haftet Terhaag zufolge neben dem Urheber selbst auch die Personensuchmaschine. „Juristisch wird von einer Mitstörerhaftung gesprochen“, sagt Anwalt Terhaag. Weist man zum Beispiel Yasni oder 123people darauf hin, dass das Suchergebnis zur eigenen Person eine Beleidigung enthält, muss das Unternehmen dafür sorgen, dass diese künftig nicht mehr erscheint.