Apropos Zentrales Melderegister

Vor einigen Tagen kam ich später als sonst nachhause und sah, dass ein blauer Zettel an der Wohnungstür montiert war. Für gewöhnlich ist das eine besonders kreative Idee irgendeiner Werbeagentur und man erhält einen Gutschein oder sonstwas, das ohnehin sofort im Altpapier landet. In dem Fall war es jedoch die Verständigung eines „Inkasso Aussendienstes“ über einen erfolglosen Besuch bei mir.

„Bei mir“ ist aber genau das Problem, denn der Adressat des Schreibens war nicht ich, sondern eine andere Person. Irgendwie war der „Inkasso Aussendienst“ durch Suche nach dem Schuldner an meine Adresse gekommen. Wie konnte das sein?

Am nächsten Morgen rief ich beim „Inkasso Aussendienst“ an und erfuhr, dass der auf dem Inkassozettel genannte Adressat an meiner Wohnadresse gemeldet war. Diese Auskunft habe man sich erst letzte Woche vom Zentralen Melderegister geholt. Vielleicht, so die Stimme am Telefon, sollte ich prüfen, wer aller bei mir gemeldet ist. Denn solange sich die Besuche auf Zahlungserinnerungen beschränkten, sei ja alles gut; stünde aber der Exekutor vor der Türe, hinter ihm der Schlosser und einige Herren der Polizei, sähe die Sache ganz anders aus.

Ich kontaktierte die Hauseigentümer, die mir nach Schilderung der Begebenheiten ihre volle Kooperation zusagten und gleich rückprüften, ob ihrerseits eventuell irrtümlich eine falsche Meldung ausgegangen war. Ich rief außerdem beim Zentralen Melderegister an und schilderte dort ebenso den Fall. Die freundliche Stimme am Info-Telefon riet mir, sofort vorsprechen zu kommen und eine „Niederschrift“ zu machen. Auch hier erfolgte der Verweis auf die Möglichkeit, die mir schon vom Inkasso Aussendienst mitgeteilt wurde.

Bei der Zentralen Meldeauskunft vor Ort schilderte ich meine Situation noch ein drittes Mal und erfuhr dort, dass das Problem falscher oder nicht aktualisierter Meldungen sehr häufig sei. Menschen meldeten sich gar nicht oder zu spät ab bzw. um, und vor allem Ausländer würden oft nicht wissen, dass in Österreich Meldepflicht besteht oder dass man sich abmelden muss, sobald man das Land wieder verlässt. Von einer „Niederschrift“ wusste man allerdings nichts. Eine Behelfslösung, die ich in Anspruch nahm, war die „Haushaltsbestätigung“. Die erhielt ich gegen eine Gebühr von etwas mehr als 2 Euro.

Die Haushaltsbestätigung ist eine Art Meldezettel für die Wohnadresse. Der Unterschied zum Meldezettel ist das Suchkriterium: Beim Meldezettel wird der Name abgefragt und das ZMR gibt die (gemeldete) Wohnadresse aus. Bei der Haushaltsbestätigung hingegen wird die Adresse abgefragt und das ZMR gibt die dort gemeldeten Personen aus. Die Auskunft war korrekt, an meiner Adresse war niemand gemeldet, der dort nicht gemeldet sein sollte. Dennoch, das wiederholten die Beamten am Schalter, komme es sehr häufig vor, dass Menschen mit an ihrer Wohnadresse gemeldeten Personen konfrontiert sind, von denen sie noch nie gehört haben.

Ich ging beruhigt nach Hause. Alles war gut und der blaue Zettel an meiner Türe war wohl der Irrtum eines „Inkasso Aussendienstes“ gewesen. Etliche Fragen blieben allerdings noch offen: Warum habe ich zum Beispiel vor dem persönlichen Besuch des Mitarbeiters keine Mahnungen an meine postalische Adresse erhalten? Woher kam die Auskunft aus dem ZMR, die ja offensichtlich nicht richtig war? Warum ist das ZMR so wenig zuverlässig? Und so weiter…

Was lernen wir aus diesem Vorfall? Das ZMR scheint eine ziemlich chaotische Datenbank zu sein, die offenbar häufig über veraltete oder schlichtweg falsche Daten verfügt. Da sich alle möglichen Berufsgruppen an den Daten des ZMR orientieren, empfiehlt es sich, bei Gelegenheit Auskunft über die an einer Adresse gemeldeten Personen zu erfragen. Was man dafür braucht ist ein Ausweis und die Anfrage nach einer Haushaltsbestätigung. Und etwas über 2 Euro.