Leserinnen und Leser aus Österreich erinnern sich bestimmt noch an den Google Fonts-Abmahnanwalt, dessen Mandantin Eva Z. zigtausende Websites besucht und sich über diejenigen, auf denen Google Fonts direkt von Google geladen wurden, beschwert hat, weil sie ihr „erhebliches Unwohlsein“ verursacht haben und sie davon „massiv genervt“ war? Und sie daraufhin einen Anwalt beauftragt hatte, Abnahnschreiben an die zigtausenden diese Websites betreibenden Unternehmen zu schicken? Und dabei, so die weitläufige Vermutung, ein bisschen Körberlgeld machen wollte?
Ich dachte, die Sache sei schon vorbei, da verschiedene Gerichte das Vorgehen beanstandet des Pärchens (Abmahnanwalt und Eva Z.) haben, da lese ich im Data Protect-Blog, dass nun, zweieinhalb Jahre später, am 4. April 2025 also, ein Friseur aus Amstetten herhalten muss. Eva Z. hatte ihn auf Schadenersatz und Unterlassung in Anspruch genommen.
Ich frage mich, wieviel Schadenersatz eine Software, die des Friseurs Website aufgerufen hat, wirklich verlangen kann. Denn was man aus den verschiedenen Berichten schließend über dieses kreative Google Fonts-Pärchen sagen kann, ist, dass die Eva die Website des Friseurs mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht persönlich aufgerufen hat.