Was, wenn nicht eine KI-Verordnung (!), teilt uns hier in Europa mit, wann und unter welchen Umständen gänzlich oder teilweise durch Künstliche Intelligenz erzeugte Inhalte einer Kennzeichnungspflicht unterliegen? Hier die Antwort, die ich aufs für mich Wesentlichste zusammengekürzt habe.
Ab dem 2. August 2026 gelten die Kennzeichnungspflichten für KI-Inhalte […]. Das Grundprinzip ist, dass die betreffenden natürlichen Personen erkennen können bzw. darüber informiert werden, dass die Inhalte aus einem KI-System stammen. […] Texte sind von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen, wenn sie von einem Menschen überprüft oder redaktionell kontrolliert wurden.
Dr. Datenschutz
Es gibt aber auch noch eine – wie ich finde – wesentliche Ergänzung, die im Artikel weniger prominent ist, aber direkt aus dem Text der Verordnung hervorgeht. Es geht nicht um alle Texte, sondern um solche, die veröffentlicht werden, “um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren” (AI Act).
Ich denke also, die Blogosphäre ist safe.
*kicher
Na…. warten wir mal ab, ob nicht die Abmahngeier zu kreisen beginnen und darauf folgend irgendwelche Hintermond-Amtgerichte beginnen, absurde Flachwitzurteile zu fällen. Das hatten wir doch alles schon…