Betreiber von Facebook-Seiten sind mitverantwortlich

Das ist ja mal eine erfrischende Entscheidung des EuGH, wenngleich ich sie, wäre ich nicht so dermaßen befangen, als fürs Onlinemarketing nahezu katastrophal bezeichnen würde:

Der Betreiber einer Facebook-Fanpage ist gemeinsam mit Facebook für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Besucher seiner Seite verantwortlich. Die Datenschutzbehörde des Mitgliedstaats, in dem dieser Betreiber seinen Sitz hat, kann […] sowohl gegen ihn als auch gegen die in diesem Mitgliedstaat niedergelassene Tochtergesellschaft von Facebook vorgehen.

Der Datenschutz-Generator Thomas Schwenke hat auf Allfacebook einen lesenswerten und äußerst ausführlichen, mit Tipps gespickten Kommentar dazu veröffentlicht. Und auch Ritchie Pettauer hat sich auf seinem Blog superschnell zum Urteil geäußert. – Mich braucht niemand auch nur anzuschauen, wenn es um das Für und Wider einer Facebook-Fanpage geht, aber das ist eine andere Geschichte. Jedenfalls sehe ich dem Wahnsinn entspannt zu und wünsche den meisten Coffeeshops, Restaurants, Konditoreien und anderen hippen Lokalen in Wien viel Glück in der Zukunft. SSKM. Denn, ganz ehrlich, eine Restaurant-Website kostet 75 Euro/Jahr und macht, richtig konfiguriert, in Bezug auf die DSGVO oder andere, datenschutzrechtliche Bestimmungen, keinerlei Probleme. Und nein, niemand kann mir von der Unkenntnis über das auf People Farming basierenden Geschäftsmodell von Facebook erzählen. Niemand.