Freitag, 23. Juli 2021, Tag 498 der Corona-Pandemie. Als die Gastronomiebetriebe das Go für die Wiederaufnahme des Lokalbetriebs bekommen haben, hat es geheißen, man werde die 3G-Regel ganz genau einhalten. „Hat es geheißen“, denn was ich miterlebt habe, sah (und sieht) eher so aus:
- Tag 0-2: Bitte weisen Sie einen Impfpass, einen gültigen Coronatest oder einen Genesungsbescheid vor!
- Tag 2-7: „Haben Sie was dabei wegen 3G?“ Oder, besonders originell: „Haben Sie ein G für mich?“
- seit Tag 7: Nichts. Kein Nachfragen, kein Nachprüfen, nicht einmal fragen, ob man „eh etwas dabei hat“.
In anderen Worten: Ich kann ohne Impfung, ohne Bescheid und ohne gültigen Test in den meisten Lokalen problemlos und ohne auch nur darauf angesprochen werden, essen, trinken und potentiell Leute anstecken. (Davor war es auch nicht viel schwieriger, denn ich selbst habe erlebt, wie ein Kellner, der gerade mal den QR-Code gesehen hat, diesen schon als „gültig“ abgewunken hat und bei einem Freund hat man die Zeckenimpfung als Impfnachweis akzeptiert.) Und ja, es gibt Ausnahmen. Sehr, sehr wenige.