Dass Facebook die Sammelklage abweisen will und dafür unter anderem die Geschäftsfähigkeit der 25.000 User (die aber genügend geschäftsfähig waren, um den AGB des Werbenetzwerks zuzustimmen) anzweifelt, ist ein weiteres Bindeglied einer Beweiskette, die zeigt, was auf der Website des Vereins „Europe vs. Facebook“ zu lesen ist:
Ist unser Grundrecht auf Datenschutz überhaupt durchsetzbar? Das ist heute die eigentliche Frage hinter „europe-v-facebook.org“. Das Recht auf Datenschutz ist ein Grundrecht in der EU, gleichzeitig respektieren es viele der großen IT-Unternehmen nicht. [Es ist inzwischen klar,] dass ein normaler Bürger keine Chancen hätte seine Rechte gegen Facebook durchzusetzen, [dennoch] arbeiten wir […] daran eine formelle Entscheidung zu bekommen. Wir wollen wissen ob unsere Rechte gegen einen IT-Giganten wie Facebook durchsetzbar sind, oder ob unsere Grundrechte nur auf dem Papier existieren.
Max Schrems sollte sich überlegen, die Klage umzukehren und nicht den Konzern, dessen Geschäftsmodell das Dealen mit Nutzerdaten ausmacht, anzuklagen, sondern den Staat, dem es seit nunmehr fast 4 Jahren nicht gelingt, geltendes Recht durchzusetzen.