Mit Daten bezahlen soll Rechtsansprüche erwirken

Vor 3 Jahren hat man in Frankreich zum ersten Mal davon gesprochen, das Sammeln und Verwerten persönlicher Daten zu besteuern. Die Idee für die Besteuerung basierte auf der Vorstellung, dass der Gewinn von Firmen wie Facebook und Google auf der Verwertung des Rohmaterials „Daten“ basiere und diese Daten letzten Endes von unbezahlten Arbeitskräften, nämlich den Nutzern, erwirtschaftet wurden. Die Steuer würde also auf die (unbezahlte) Arbeitsleistung abzielen.

Je nach Sichtweise im Widerspruch oder ergänzend dazu hat sich spätestens seit Jaron Laniers „Who owns the future“ die Phrase „mit Daten bezahlen“ etabliert. Sie meint, dass es ein symbiotisches Verhältnis zwischen dem einzelnen Nutzer/der einzelnen Nutzerin und dem Service, der die persönlichen Daten nutzt, gibt: Ich kann einen der besten Mailservices der Welt kostenlos nutzen (Gmail), dafür darf Google Daten aus meinen E-Mails in seine Profiling-Maschinerie aufnehmen. Ich kann Statusmeldungen schreiben, Bilder, Videos und Links mit anderen Teilen (Facebook), dafür darf Facebook Analysen über mein in Facebook abgebildetes Leben erstellen und damit Geld verdienen. Die Vorstellung des symbiotischen Verhältnisses basiert jedoch auf Freiwilligkeit und auf einer ex post-Wahrnehmung des Verhältnisses als „Vertrag“, den ich mit dem Anbieter eines Services eingehe. Genau diese Vorstellung ist nun an einem Punkt angelangt, wo sie in das Vokabular der Rechtsprechung übergeleitet werden soll.

„Mit Daten bezahlen“ soll hinkünftig nicht mehr die Ohnmacht ausdrücken, die ein Einzelner gegenüber einem Konzern wie Facebook oder Google entgegenbringt, sondern ins juristische Konzept des „Entgelts“ übernommen werden. Das bedeutet: Nutzer haben plötzlich Rechtsansprüche.