200 Stunden zwischen 5 und 9 Uhr telefoniert?

Einem Studenten wird um 5 Uhr in der Früh das Handy gestohlen. Um 9 Uhr meldet der Student seinem Mobilfunkanbieter A1 den Diebstahl und die SIM-Karte wird gesperrt. Trotzdem erhält der Student eine Rechnung von A1 über 17.134 Euro.

Innerhalb dieser kurzen Zeit soll der Student über 200 Stunden telefoniert haben. Diese stellte A1 in Rechnung. Laut AK-Konsumentenschützer […] schalteten sich die Betrüger mittels einem [sic!] SIM-Box-Programm zwischen zwei Telefongesellschaften und bauten dann computergestützt eine Vielzahl an Verbindungen auf. Es gehe dabei darum, Gesprächsminuten zu generieren, die dann dem Netzbetreiber in Verbindung gestellt würden. Tatsächlich hätten diese jedoch nie stattgefunden. Dafür kassiere dann der zweite Netzbetreiber bzw. die dahinter stehenden Betrüger.

Im Klartext: Das Abrechnungssystem von A1 lässt es zu, dass zwischen 5 und 9 Uhr die fünfzigfache Anzahl möglicher Telefoniestunden zusammenkommt und erkennt somit ein definitiv unrechtmäßiges bzw. unübliches Benutzen seiner Mobilfunkservices nicht. Und dieses eigene technische Versagen stellt A1 dem ohnehin durch den Diebstahl Geschädigten in Rechnung.

Der berechtigte Shitstorm auf Facebook ist schon voll im Gange.

Nachtrag am 8.4.2014

Der Student hat sich mit A1 auf 500 Euro geeinigt. Und wird wohl nie wieder A1-Kunde werden.