Und weil wir gerade bei den Rechten von Drittanbietern von Cloudspeicherdiensten sind, verweise ich auf diesen Tweet: Dropbox unterbindet das Teilen von Inhalten wegen möglicher Abmahnungen nach dem Urheberrecht (Takedown Notice).
wow. @dropbox DMCA takedown in personal folders . . . this is new to me. pic.twitter.com/fSKxJUrFus
@darrellwhitelaw
Es ist also an der Zeit, das „Private“ in Dropbox-Ordnern zu überdenken. Dropbox handelt übrigens völlig rechtskonform; auch hier greifen die Terms of Service des Anbieters. Also ein weiterer Fall von klassischem Mimimi.