Embed nur mit Erlaubnis der Rechteinhaber?

Die österreichische Verwertungsgesellschaft AKM stellte in einem Fragebogen ihren Mitgliedern die folgende Frage:

Sollte das Bereitstellen eines Hyperlinks, welcher zu einem urheberrechtlich geschützten Werk oder anderen Inhalt führt, entweder im Allgemeinen oder unter bestimmten Umständen die Erlaubnis des Rechteinhabers erfordern?

Abgesehen davon, dass wer auch immer den Fragebogen erhielt, diese Frage nur mit „Ja“ oder gar nicht (!) beantworten konnte, stellt sich mir die Frage, ob die (Juristen der) AKM verstehen, was Internet eigentlich bedeutet.