Das Bundesministerium für Inneres stellt im Artikel Nr: 10155 vom Freitag, 14. Juni 2013, 08:50 Uhr fest:
Alle Daten von Internetnutzern und Telekommunikationskunden fallen nicht bei Sicherheitsbehörden sondern bei den Betreibern bzw. Providern dieser Dienste an und bleiben auch dort. Eine Übermittlung solcher Daten an Sicherheitsbehörden darf nur bei einem konkreten Verdacht einer schweren strafbaren Handlung erfolgen und erfordert die Einbindung von Rechtschutzbeauftragten, Staatsanwaltschaften und Gerichten.
Ist okay, aber viel spannender fände ich eine Antwort auf die Frage: Was tut das Bundesministerium für Inneres gegen die Speicherung solcher Daten bei nicht-österreichischen staatlichen Stellen?