Wenn Begehrlichkeiten geweckt werden

Ein weiteres Beispiel für Begehrlichkeiten, die durch Datensammlung geweckt werden: Ein Gericht in New York entschied, dass Versicherungsansprüche mit den Aktivitäten auf Facebook abgeglichen werden können. – Natürlich zu Ungunsten der Betroffenen.

Es geht um Betrug bei Berufsunfähigkeitsrenten. „In vielen Fällen widersprachen Anhaltspunkte auf den Facebook-Accounts direkt den Lügen, die die Beschuldigten der Sozialversicherung erzählt haben“ (…) Manche der Verdächtigen schrieben auf Facebook, dass sie Hubschrauber geflogen oder ins Ausland gereist seien. Einige berichteten, dass sie Martial Arts betrieben hätten.

Auch wenn der oben genannte Fall Betrug zu sein scheint, bleibt eine unangenehme Frage offen: Sollen wir es tatsächlich zulassen, dass Versicherungen ihr eigenes Risiko durch ein immer invasiveres Analysieren unserer Privatsphäre senken? Unbeweglichkeit und Fettleibigkeit? Risikominimierung durch konditionierende Fitness-Apps. Zahnweh, aber auf jedem Protraitfoto ein Törtchen in der Hand? Risikominimierung durch 90% Selbstbehalt beim Zahnart. Berufsunfähigkeit? Risikominimierung durch Facebook-Kontrolle.

Konditionierung, galore!