Mitarbeiter könnten dank DSGVO E-Mails der Vorgesetzten einsehen

Mit dem in der DSGVO festgehaltenen Recht auf volle Dateneinsicht kann es sein, dass zukünftig E-Mails, die Vorgesetzte über einen Mitarbeiter ausgetauscht haben, (mit Einschränkungen) vorgelegt werden müssen.

Soetwas wie „Vertraulichkeit einer Nachricht“ gilt dann ja offenbar nicht mehr, wenn sie durch eine lapidare Anforderung gebrochen werden kann. Wird spannend sein, wie diejenigen mit dem Auskunftsgesuch umgehen, die jetzt schon ihre irren Confidentiality Notices in der Fußzeile aller E-Mails mitschicken.