Der Standard berichtet über die IT-Firma, die die Infrastruktur und Software für den durch seine Schreiben an Websitebetreiber:innen, die bei Google gehostete Google Fonts auf ihren Websites einsetzen, bekannt gewordenen Abmahnanwalt und seine Mandantin zur Verfügung gestellt haben soll. Eine Vermutung, die der gegnerische Anwalt im ORF Bürgerforum schon geäußert hat, dass nämlich deutlich mehr Websites analysiert werden mussten, um überhaupt auf 26.000 zu kommen, die Google Fonts im Einsatz haben, ist mit dieser Aussage dann wohl bestätigt.
Vor der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft […] habe der [Geschäftsführer der IT-Firma] ausgesagt, im Auftrag [des Datenschutzanwalts] die datenschutzwidrigen Websites ausgeforscht zu haben. Insgesamt seien dabei 180.000 Datensätze generiert worden, die zumindest zu 32.000 Mahnschreiben geführt hätten. […] Seine Firma habe erst eine Vorauswahl an infrage kommenden Websites getroffen und die Daten an Eva Z. übermittelt. Weiters habe sie eine Software auf dem PC Z.s installiert, damit diese die Websites mit ihrer eigenen IP-Adresse in großem Stil aufrufen kann. Z. hatte in den Mahnschreiben ja angegeben, die Seiten selbst besucht und durch die Weitergabe ihrer Daten „Unwohlsein“ verspürt zu haben.
Der Standard
Dass die Mandantin des Abmahnanwalts, die – wir erinnern uns – beim Ansurfen der Websites den erfolgten „Kontrollverlust über ein personenbezogenes Datum“ beklagt und dadurch „erhebliches Unwohlsein“ verspürt hat, erscheint nun, angesichts dieser Aussage, wenn nicht gänzlich fragwürdig, dann doch zumindest in neuem Lichte. Dieses Unwohlsein, aber das hat der gegnerische Anwalt auch schon im Bürgerforum angesprochen, bezieht sich, wenn ich mir die Aussagen des IT-Unternehmers durchlese und das geplante Vorgehen des Abmahnanwalts und seiner Mandantin so ansehe, wohl eher auf den buchhalterischen Mehraufwand, der mit den Eurozeichen vor den Augen einhergeht, aber auf sonst nichts.
Es gibt da dieses Meme… 180.000 Datensätze, die analysiert wurden. 32.000 Mahnschreiben, die aus der Analyse hervorgehen. 190 Euro je Mahnschreiben. Das ergibt eine Summe von etwas über 6 Millionen Euro. Abzüglich der Kosten für die IT-Firma (Crawler um 7.560 Euro und 24.000 Euro fürs Erstellen der PDFs), noch immer etwas über 6 Millionen Euro. Abzügliche der Portokosten und sonstigen Aufwände: Immer noch ein Gewinn von etwas über 6 Millionen Euro. – Der Verlust der Glaubwürdigkeit, des Standes, sowie die völlige Vernichtung des eigenen Namens durch dieses Auftreten und die Unwahrscheinlichkeit, aufgrund des gebrannten Namens zukünftig mit namhaften Unternehmen ins Geschäft zu kommen: priceless.
Es läuft viel schief in Österreich, aber ab und an – Stichwort gewerbliche Massen-Abmahnungen (ganz unabhängig vom aktuellen Fall) – machen wir scheinbar ein paar Dinge auch richtig.