Eine Datenauskunft kann schon mal zum Bumerang werden. In der Datenschutz-Shitshow – ich entschuldige mich für meine Wortwahl, aber ich denke, im Jahr 2023 versteht man den Begriff und weiß über den ihm in einer möglichen deutschen Übersetzung fehlenden Kontext, wodurch sich für mich seine Verwendung gewissermaßen rechtfertigt – feiert der KSV1870 einen wenig glanzvollen Auftritt.
Die Kreditauskunftei KSV 1870 [würde] Daten von bislang unbekannten Personen speichern, wenn diese eine Datenauskunft erfragen. So hätte eine betroffene Person um eine derartige Information, die im Auskunftsrecht der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vorgeschrieben ist, angefragt. Als Reaktion erfuhr sie, dass bisher zwar keine Daten gespeichert worden waren – nun aber ein Eintrag in der Wirtschaftsdatenbank erstellt worden sei.
Der Standard
Der Standard hat das im Titel des zugehörigen Artikels schön zusammengefasst: Auskunftei sammelte Daten, als sie gefragt wurde, welche Daten sie sammle. Aufgedeckt, angeprangert und eine Beschwerde dazu eingereicht hat das Max Schrems‘ noyb. Und was lernen wir daraus? Manchmal kann eine Datenauskunft, die man wohl im Sinne der Datenkontrolle und -minimierung durchführt, zum genauen Gegenteil der ihr zugrundeliegenden Intention werden.