Alle Österreicherinnen und Österreicher, die schon einmal von Google Fonts gehört haben und eine Website betreiben, können sich schon denken, in welchem Kontext dieses neue Zitat entstanden ist.
Wenn sich die Klägerin damit rechtfertigt, dass ihr vorrangig daran gelegen sei, die in der Gesellschaft weitverbreiteten Missstände in Bezug auf unautorisierte Datenweitergaben in großem Stil bekämpfen zu wollen, wozu es nötig sei, die Betreiber von Webseiten durch genau dieses Vorgehen zu einem rechtskonformen Verhalten zu zwingen, so ist ihr entgegenzuhalten, dass es in einem Rechtsstaat grundsätzlich nicht wünschenswert ist, dass Einzelne systematisch Aufgaben übernehmen, die an sich dem Staat und seinen Institutionen obliegen.
Aus dem Urteil, zitiert bei Dataprotect
In anderen Worten – und die stammen nun direkt von Dataprotect:
Das Gericht bewertete das Vorgehen der Klägerin als gezielte Provokation einer Datenschutzverletzung […] Es sah keinen glaubhaften Nachweis eines erlittenen immateriellen Schadens, da [sie] die (mögliche) Datenweiterleitung bewusst herbeigeführt hatte und ihr daraus kein tatsächliches Unwohlsein entstanden sei.
Dataprotect
Es geht natürlich um Eva Z., die tausende Websites automatisiert aufgerufen hatte, um von Google direkt geladene Google Fonts zu finden. In diesem Prozess hatte sich ein Tischler aus Kärnten gegen ihre Behauptungen gewehrt und gewonnen.
Der Rest ist eigentlich eh schon Geschichte. Aber ich finde es immer wieder spannend, beruhigend, und in gewisser Weise unterhaltsam, dass die Klägerin und ihr Anwalt wieder und wieder und wieder vor den Gerichten verlieren. Im Dataprotect-Blog, der ja mittlerweile meine Primärquelle für diese Story ist, findet man unter dem Schlagwort „Google Fonts“ übrigens alles mit viel mehr rechtlichem Hintergrund als es meine Schreibe hier anbieten kann.