Und wieder Eva Z. und die Google Fonts 💁♀️💶
Und wieder vor Gericht verloren. Eva Z's Unwohlsein gilt nicht, wenn sie es bewusst herbeiführt.
Und wieder vor Gericht verloren. Eva Z's Unwohlsein gilt nicht, wenn sie es bewusst herbeiführt.
Die Google Fonts-Saga mit Eva Z., der das Laden der Schriftart direkt von Google erhebliches Unwohlsein verursacht hat, geht weiter. Im April muss ein Friseur aus Amstetten in einer Art Musterprozess herhalten.
Es gibt nun eine Plattform, auf der man sich an einer Sammelklage gegen die von Unwohlsein und Genervtheit motivierte Abmahnerin beteiligen kann, die trotzdem ein paar Tausend Websites besucht hat.
Die Story mit den Hashtags #googlefonts, #abmahnanwalt und #unwohlsein ging auch in der dritten (vierten?) Runde fürs Google Fonts-Pärchen nicht gut aus.
Vorsicht bei Datenschutz- und anderen Generatoren von Rechtstexten. Wer die Nutzungsbedingungen der Anbieter solcher Generatoren nicht einhält, erhält früher oder später unangenehme Post.
Zuerst nervt ein findiger Abmahnanwalt mit Abmahnschreiben bei Nutzung von Google Fonts. Nun dreht ein Unternehmen den Spieß um und erteilt der Mandantin des Anwalts ein Betretungsverbot für seine Website. So könne ihr auch kein Unwohlsein entstehen.
Das IT-Unternehmen, das Software und Infrastruktur für den Abmahnanwalt bereitgestellt hat, meldet sich zu Wort. Interessante, aber erwartbare Zahlen.
Der findige Versuch, mehrere zehntausend Betreiber von Websites, auf denen von Google gehostete Fonts genutzt wurden, um 190 Euro zu erleichtern, ist offenbar gescheitert. Der Abmahnanwalt ist zu Gast und strauchelt im ORF Bürgerforum.
Der erfolgte Datenverlust verursacht erhebliches Unwohlsein und nervt massiv. 🤦
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