Abmahnanwalt auch vorm Berufungsgericht gescheitert

Die Story mit den Hashtags #googlefonts, #abmahnanwalt und #unwohlsein ging auch in der dritten (vierten?) Runde fürs Google Fonts-Pärchen nicht gut aus.

Kann sich noch jemand an den Google Fonts-Abmahnanwalt erinnern, der in Österreich traurige Bekanntheit erlangt hat und mit seiner „Meine Mandantin hat zig tausende Websites besucht und fühlt erhebliches Unwohlsein“-Nummer immer und immer wieder gescheitert ist? Jetzt ist er noch einmal gescheitert:

In dem Fall rund um über 30 000 Abmahnschreiben wegen der Nutzung von Google Fonts ist die Abmahnerin mit ihrer Berufung vor dem Landesgericht Wien gescheitert. Dieses bestätigte das Urteil des Bezirksgerichts Favoriten, das die Vorgehensweise der Briefschreiberin als rechtsmissbräuchlich eingestuft hatte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, ihr Anwalt Marcus Hohenecker kündigte auf Anfrage der APA an, die Entscheidung beim Obersten Gerichtshof (OGH) zu bekämpfen.

Die Presse

Ich berichte beim nächsten Update dann wieder. Aber es wird schon ein bisschen fad, dem Google Font-Pärchen zuzusehen.

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