Datenschutzerklärung mit einem Generator erstellt?

Vorsicht bei Datenschutz- und anderen Generatoren von Rechtstexten. Wer die Nutzungsbedingungen der Anbieter solcher Generatoren nicht einhält, erhält früher oder später unangenehme Post.

Wer seine Datenschutzerklärung mit einem Generator erstellt hat – und ich würde wirklich allzu gerne wissen, ob man überhaupt eine ganze Hand braucht, um die Websites abzuzählen, deren Datenschutzerklärung nicht mit einem Generator erstellt wurde oder zumindest auf einer mit einem solchen Generator erstellten Datenschutzerklärung basiert -, sollte sicherstellen, dass alle Nutzungsbedingungen für eine derart erstellte Datenschutzerklärung erfüllt sind. Ein häufig genutzter Service der österreichischen Firma AdSimple hat es in den Standard geschafft; der Hashtag, den man für den Artikel nutzen könnte, wäre „Abmahnungen“.

[Ein Websitebetreiber habe] für die Datenschutzerklärung einen Text verwendet […], der mit dem „Datenschutzgenerator“ der Adsimple GmbH [erstellt] wurde. Dies sei entweder gegen Bezahlung oder kostenlos mit Verlinkung auf die Website möglich. […] Da [der Websitebetreiber] weder für die Verwendung des Generators gezahlt noch den Link gesetzt hatte, forderte die Agentur den nachträglichen Erwerb einer „Premium-Lizenz“ für einmalig 300 Euro netto, zu bezahlen innerhalb von zehn Werktagen.

Der Standard

Und dann kommt die relevante Passage, die das Dilemma, in das wir uns mit DSGVO- und anderweitig bedingten Notwendigkeiten geritten haben, sehr deutlich macht: Die gelebte Praxis von Impressumsseiten und Datenschutzerklärungen ist es, sie von anderen Seiten zu kopieren oder mit Generatoren erstellen zu lassen. Niemand versteht sie wirklich, niemand möchte sich die Finger damit verbrennen.

Wir holen uns die Texte, stellen sie auf unsere Website und kümmern uns de facto nie wieder darum. Die ganze Sache ist eine Farce sondergleichen, die mich – man merkt es ja ohnehin – jedes Mal von Neuem aufregt, weil sie uns hier in der EU in Wahrnehmung und gelebter Praxis nichts gebracht hat außer kontinuierliche Rechtsunsicherheit, die bei Google Fonts beginnt und bei Google Analytics noch lange nicht aufhört, und ein von Cookie-Consent-Managern kaputt gemachtes Internet. (Und: Was bringt all der theoretische Schutz von Daten, wenn die Praxis das Gegenteil erzwingt, in dem wir dem Tracking und der Auswertung von Daten zustimmen müssen? „Willkommen, Ihr Datenschutz ist uns wichtig!“ ist ein Paradoxon, wenn man nur wenige Zeilen unter dieser Überschrift im Fließtext von teilweise hunderten (!) „Werbepartnern“ und Unternehmen liest, die Zugriff auf unsere Daten bekommen. Außer natürlich, wir bezahlen, dann fallen einige davon weg.)

Im Standard-Artikel zu den de facto-Abmahnungen des Datenschutz-Generators findet man auch gegen Ende den vielsagenden Absatz:

Eines wird durch diese Angelegenheit jedenfalls deutlich: dass der korrekte Umgang mit der DSGVO auch sechs Jahre nach deren Inkrafttreten noch immer viel Potenzial für Streit bietet. Auch Betreiber kleiner Websites müssen sich den Kopf über die Datenverwendung und die korrekte Formulierung der Datenschutzerklärung zerbrechen.

Doch haben die andere Anliegen, Probleme und Prioritäten als „korrekte Formulierungen“ zu rechtlichen Themen zu erledigen, mit denen sich niemand beschäftigen möchte.

2 Kommentare

  1. Also wenn ich mir deine Datenschutzerklärung durchlese, die ja auch von einem Generator stammt, die du durchgeklickt hast, vermute ich auch, dass da einiges wohl nicht ganz stimmig ist. Du setzt Adobe-Fonts ein, um die Wirtschaftlichkeit deines Angebots zu analysieren? Dann wird auf Irland als Sitz von Adobe verwiesen, dann aber plötzlich im nächsten Satz auf das US-Privacy-Shield hingewiesen, was es zudem seit Schrems II (EuGH-Urteil aus 2020, also 4 Jahre her!) nicht mehr gibt.

    • Ja, Peter, auch für mich gilt, was oben geschrieben steht: „Niemand versteht [die Datenschutztexte] wirklich, niemand möchte sich die Finger damit verbrennen.“ – Aber ich habe auch gesehen, dass da noch von Twitter (und nicht X) die Rede ist, und auch einige Dienste erwähnt werden, die ich schon lange nicht mehr nutze. Vielleicht ist es ja wiedermal an der Zeit, sich durch die vielen, vielen Optionen eines der vielen Generatoren durchzuklicken, um ein Dokument zu erstellen und zu veröffentlichen, das niemand lesen wird. Peter, du bist die Ausnahme, die die Regel bestätigt.

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