Die Causa Google Fonts und Abmahnanwalt treibt nun weitere Blüten. Rechtsanwalt Ulrich Kopetzki hat unter abmahnantwort.at eine Plattform geschaffen, auf der man sich an einer Sammelklage gegen den Abmahnanwalt und seine von erheblichem Unwohlsein und Genervtheit getriebene Mandantin beteiligen kann.
Haben Sie im Sommer 2022 ein Abmahnschreiben wegen der Verwendung von Google Fonts erhalten? […] Das zuständige Gericht hat [in einem Musterprozess] entschieden, dass der im Abmahnschreiben behauptete Schadenersatzanspruch nicht besteht, weil die Vorgehensweise rechtsmissbräuchlich war. Außerdem konnte die im Abmahnschreiben genannte IP-Adresse nicht einmal der Beklagten zugeordnet werden. Das Gericht hat [dem Prozessführer] auch Schadenersatz zugesprochen. […] Die Abmahnerin kann nun noch den obersten Gerichtshof anrufen.
abmahnantwort.at
Was mir an der Plattform aber am allermeisten gefällt? Es gibt in den FAQs einen Abschnitt, in dem die Argumentation der Abmahnerin fast schon persifliert und es der Fangemeinde ermöglicht wird, auch dann tätig zu werden, wenn man sich aufgrund des Schreibens ‚massiv geärgert'“ hat. Wieso denn auch nicht, allein schon als sportliche Herausforderung? Wer Abmahnschreiben an knapp 32.000 Unternehmen schickt, muss solche Aktionen wohl vorausgesehen haben. (Oder von einem wirklich schlechten Rechtsbeistand beraten worden sein.)
Hach, Österreich, du und deine Google Fonts-Abmahnanwälte!