Angemessen­heits­entscheidung

Auch der dritte Anlauf der EU, den Datenfluss in die USA zu regeln, wird wohl scheitern. Hashtag Max Schrems.

Safe Harbor und Privacy Shield sind gescheitert, der dritte Anlauf, eine „Angemessenheitsentscheidung“, die das Schutzniveau in den USA mit dem der EU gleichsetzen würde, wird es wohl auch. Max Schrems meint, es seien „Verschönerungsversuche, nichts weiter„.

Die Änderungen im US-Recht [scheinen] minimal zu sein. Bestimmte Änderungen, wie z.B. die Einführung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit oder die Einrichtung eines Gerichts klingen auf den ersten Blick vielversprechend – bei näherer Betrachtung wird jedoch deutlich, dass die Executive Order Nicht-US-Personen nicht ausreichend vor Überwachung schützt. Somit wird jede „Angemessenheitsentscheidung“ der EU, die auf dieser Executive Order 14086 beruht, den EuGH wahrscheinlich nicht zufrieden stellen wodurch bereits das dritte Abkommen zwischen der US-Regierung und der Europäischen Kommission scheitern könnte.

noyb

Also noch ein paar Jahre rechtliche Unsicherheit, Consent-Tools und sonstige Lästigkeiten. Lebensfremd oder doch Unverständnis, Unwille und eventuell mangelnde Durchsetzungskraft vonseiten der EU, das endlich – endlich! – in Ordnung zu bringen.

Den meisten Userinnen und Usern ist es ohnehin egal. Denn während die EU und die USA an rechtlichen Konstrukten drehen, um Daten in einem Land zu verarbeiten, für die das andere nach wie vor keine Verarbeitungsmöglichkeiten hat, freut sich China über TikTok.

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